
 | Das Hohe Ehrwürdige Narrengericht des Königreich Württemberg | 
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Die ersten Anklagen für 2010 sind verfasst und unter der Rubrik "Anklagen" nachzulesen. Wie im letzten Jahr haben wir auch dieses Jahr unglaubliche Fälle zu verhandeln
Narrengericht@Botnanger-Kuckuck.de
Euer Team vom Königlich Württembergischen Narrengericht
Joe Gnadenlos Vorsitzender Narrenrichter
Das Hohe und Ehrwürdige Königlich Württembergische Narrengericht ist eine Zunft übergreifende Narren Gerichtsbarkeit der Fünften Jahreszeit aus dem Herzen des Königreich Württemberg. Es setzt sich zusammen aus einem Närrischen Staatsanwalt und Chefankläger - der im Namen des Fasnets Brauchtum & Tradition Anklage erhebt. Einem Vorsitzenden Narren Strafrichter sowie 9 (neun) ehrenwerte und auserlesene Zunft Schöffen.
Insgesamt 11 treue, furchtlose, unbescholtene königliche Württemberger geben diesem Narrengericht die Rahmenbedingungen. Sozusagen die närrische 11 der Königlich Württembergischen Gerechtigkeit.Verhandelt wird mit 9 Schöffen, einem Staatsanwalt und einem Vorsitzenden Narren Richter.

Um die Handlungsfähigkeit des Königlich Württembergischen Narrengericht terminlich zu gewährleisten werden immer 9 ehrenwerte Zunft Schöffen berufen - Vor jedem Narren Prozess wird die Zunft Schöffen Verfügbarkeit nachgefragt. Es ist angedacht einen Quoten "Badener" ebenfalls als Zunft Schöffe zu berufen, der allerdings streng nach königlich württembergischer "Narrengerichtssprechung" zu urteilen hat. Selbstvertändlich kann jeder Badener als Gerichtsdiener bei Verhandlungen eingesetzt werden, unter Nichtberücksichtigung seines badischen Standes. Auch ist es möglich, daß ein badischer Verteidiger des Angeklagten vor dem Hohen Königlich Württembergischen Narrengericht als sein Anwalt des Vertrauens auftritt. Für württembergische Delinquenten der Fasnet ist diese badische Lösung einer Anwaltsverpflichtung sehr fragwürdig - da immer vor dem Narrengericht des Königreich Württemberg verhandelt wird.
Bei keinerlei anwaltlichen Unterstützung des Angeklagten, wird von dem Narrengericht ein närrisch vereidigter Pflichtverteidiger gestellt.
Das zunftübergreifende Königlich Württembergische Narrengericht urteilt gemäß dem juristischen Grunsatz:
In dubio pro duriore
...möge im Geiste unserer Majestät, der König von Württemberg, bei unseren närrischen Urteilsfindungen mit uns sein. Jedem Unbescholtenen zur Freud......dem Delinquenten gemäß seiner Verfehlung.
"Coram iudice et in alto mare in manu dei soli sumus"
"Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand"
Solltest du als Präsident, Zunftmeister, Zunftvogt, oder Zunft Vorstand ständige Vergesslichkeit, Gedankenlosigkeit, Verstösse, Verfehlungen oder andere anklagenswerte Punkte der Zunftmitglieder feststellen, so lass es uns doch wissen...wir werden dann entscheiden ob wir Anklage vor dem Königlich Württembergischen Narren Gericht dann erheben werden. Damit wir auch ausserhalb der Fasnet etwas Spass miteinander haben.
Email an Narrengericht@botnanger-kuckuck.de